Ein Gastbeitrag der Gartenhaus GmbH – herzlichen Dank!
Während der Planungsphase für ein selbst gebautes Gartenhaus sollte ein Aspekt nicht vergessen werden: die Baugenehmigung. Sie hängt mit den übrigen Faktoren zusammen, wobei die genauen Regelungen von Bundesland zu Bundesland variieren.
Hier finden Sie einen Überblick über die Bauvorschriften, damit Sie im Grünen entspannen können, statt in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden.
Allgemeines zur Baugenehmigung für Gartenhäuser
Es gibt mehrere Faktoren, die die Entscheidung beeinflussen. Dazu gehören die Größe des Gartenhauses (Grundfläche) bzw. die Kubikmeterzahl der umbauten Fläche sowie der Standort.
Wählen Sie für Ihr Gartenhäuschen ein Fundament aus Beton, sind die Chancen hoch, dass Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dasselbe gilt für Gartenhäuser, bei denen eine Feuerstelle und eine Toilette integriert werden und die zum (vorübergehenden) Aufenthalt oder außerhalb der Bebauungsplanbereiche gebaut werden.
Die Bauordnungen der Bundesländer
- Baden-Württemberg: Es wird keine Baugenehmigung für Gartenhäuser in Gartenhausgebieten benötigt. Zudem sind Gebäude ohne Baugenehmigung erlaubt, bei denen der Brutto-Rauminhalt im Außenbereich unter 20 m3 bzw. im Innenbereich unter 40 m3 liegt und die auf Toilette, Feuerstelle und Aufenthaltsräume verzichten.
- Bayern: Gartenhäuser gehören zu den verfahrensfreien Bauvorhaben, wenn sie nicht mehr als 75 m3 Brutto-Rauminhalt besitzen und nicht über eine Feuerungsanlage verfügen. Ebenfalls genehmigungsfrei sind Gartenlauben in Kleingartenanlagen (§1 des Bundeskleingartengesetzes). Für Gartenhäuser außerhalb des Bebauungsplanbereiches ist eine Baugenehmigung Pflicht.
- Berlin: Außerhalb des Bebauungsgebietes ist eine Baugenehmigung ein Muss; innerhalb des Bebauungsplanbereiches darf der Rauminhalt nur bis zu 10 m3 betragen. Damit gehört Berlin zu den Bundesländern, die besonders strikte Bauvorschriften vorweisen. Ein Gartenhaus mit der erlaubten Fläche ist mehr oder weniger eine Miniatur-Version, die Ihnen als kleines Gerätehaus dient.
- Brandenburg: Eine Feuerstätte darf nicht vorhanden sein. Genehmigungsfrei sind alle Gartenhäuser, deren Rauminhalt 75 m3 nicht überschreitet und die innerhalb des Bebauungsplanbereiches liegen. Das bietet relativ viel Spielraum, weshalb das Bundesland sich deutlich vom Nachbarn Berlin abhebt. Ebenfalls von einer Baugenehmigung befreit sind Gartenlauben einschließlich Freisitz mit nicht mehr als 24 m2 Grundfläche in Dauerkleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz (oder in bauaufsichtlich genehmigten Kleingartenanlagen).
- Bremen: Der höchstmögliche Rauminhalt bei Gartenhäusern liegt bei 6 m3 im Außenbereich oder 30 m3 im Innenbereich. Eingeschossige Gebäude mit einer Bruttogrundfläche von höchstens 10 m2 sind erlaubt, sofern sie keine Feuerungsanlage beinhalten.
- Hamburg: Der umbaute Raum bei eingeschossigen Gebäuden ohne Aufenthaltsraum darf 30 m3 nicht überschreiten. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn das Gartenhaus außerhalb des Bebauungsgebietes stehen soll.
- Hessen: Hier ist man nicht ganz so strikt wie z. B. in Berlin, denn es werden Gartenhäuser mit höchstens 30 m3 Rauminhalt ohne Baugenehmigung erlaubt. Feuerstätten, Aufenthaltsräume und Toiletten sind untersagt. Entscheiden Sie sich stattdessen für ein Wochenendhaus, liegt die Obergrenze bei 40 m3.
- Mecklenburg-Vorpommern: Es sieht schlecht aus, wenn Sie in diesem Bundesland ein Gartenhaus planen, denn Sie brauchen schon ab 10 m3 Grundfläche eine Baugenehmigung. Für den Außenbereich ist auf jeden Fall eine Genehmigung einzuholen.
- Niedersachsen: Im Innenbereich beträgt die Obergrenze für ohne Baugenehmigung erlaubte Gartenhäuser bei 40 m3. Für ein Gartenhaus im Außenbereich sollten Sie nicht mehr als 20 m3 Brutto-Rauminhalt einplanen, wenn Sie sich die Genehmigung sparen möchten.
- Nordrhein-Westfalen: Der Rauminhalt darf nicht mehr als 30 m3 betragen, damit ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichtet werden kann. Auf eine Feuerstelle, eine Toilette und einen Aufenthaltsraum müssen Sie verzichten. Im Außenbereich dürfen privat genutzte Gebäude nicht errichtet werden. Das Bundeskleingartengesetzt regelt den Bau von Gartenlauben in Schrebergärten.
- Rheinland-Pfalz: Der umbaute Raum darf im Außenbereich nur 10 m3 und im Innenbereich immerhin 30 m3 betragen. Damit gehört Rheinland-Pfalz zu den wenigen Bundesländern, bei denen für den Außenbereich bei (sehr) kleinen Gartenhäusern keine Baugenehmigung benötigt wird.
- Saarland: Auch hier gilt: Ein einfaches Gerätehaus ist ohne Baugenehmigung möglich, ein richtiges Gartenhaus hingegen nicht. Die umbaute Fläche darf nämlich 10 m3 nicht überschreiten. Anders ist das bei Gartenlauben, die unter das Bundeskleingartengesetz fallen.
- Sachsen: Ebenso wenig Spielraum wie Berlin und Saarland bietet Sachsen, denn alles über einer Brutto-Grundfläche von 10 m2 muss vom Bauamt genehmigt werden. Im Außenbereich sind selbst kleinere Gebäude genehmigungspflichtig.
- Sachsen-Anhalt: Die Untergrenze von 10 m2 bebauter Grundfläche (innerhalb des Bebauungsplanbereiches) tritt hier in Kraft und macht es quasi unmöglich, ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung zu errichten.
- Schleswig-Holstein: Beträgt der umbaute Raum weniger als 10 m3 (Außenbereich) oder weniger als 30 m3 (Innenbereich), brauchen Sie sich nicht um eine Baugenehmigung für das Gartenhaus zu kümmern. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie auf Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten verzichten.
- Thüringen: Im Außenbereich sollten Sie sich grundsätzlich um eine Genehmigung kümmern; im Innenbereich steht es Ihnen frei, ein Gartenhäuschen mit höchstens 10 m2 Brutto-Grundfläche zu bauen.
Das Fazit
Zusammenfassend lässt sich bemerken, dass die Situation in einigen Bundesländern triste aussieht: Hier haben Sie nur die Chance auf ein Mini-Gartenhaus bzw. ein Gerätehaus mit bis zu 10 m3 Rauminhalt, wenn Sie keine Baugenehmigung einholen wollen.
Zu den Bundesländern mit so strengen Bauordnungen gehören: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Am meisten Freiraum haben Sie hingegen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Niedersachsen. So oder so bietet es sich an, beim zuständigen Bauamt nachzufragen.
Quelle: Gartenhaus GmbH / Bildquelle: Modell Josie-28 © Gartenhaus GmbH
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Toller Artikel!